Entwurf zur kommunalen Wärmeplanung liegt vor -Stellungnahmen sind bis 7.4.2025 möglich.

Auch in Bad Oeynhausen steht ein umfassender Umbau des Wärmeversorgungssystems bevor. So gibt das Gebäudeenergiegesetz vor, dass am 31. Dezember 2044 die letzten Öl- und Gasheizungen abgeschaltet werden müssen. Angesichts der vor uns allen liegenden Aufgabe ist das nicht viel Zeit. Welche Alternativen gibt es für die bestehenden Gebäude? Wie ist der Umbau in wirtschaftlich vertretbarem Maße zu schaffen? Auch um diese Fragen geht es bei der kommunalen Wärmeplanung.

Die Stadt Bad Oeynhausen hat im Dezember 2023 mit der kommunalen Wärmeplanung begonnen. Inhaltlich unterstützt wird sie dabei von der Gertec GmbH Ingenieurgesellschaft und der EBB ENERKO Energiewirtschaftliche Beratung GmbH.

Jetzt liegt der Entwurf zur kommunalen Wärmeplanung vor. Die kommunale Wärmeplanung ist ein informelles Planungsinstrument. Das heißt, sie hat keine direkten Auswirkungen auf Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen sowie andere Institutionen in Bad Oeynhausen. Auch für die Neue Energien Bad Oeynhausen GmbH als Wärmeversorger hat die kommunale Wärmeplanung keine direkten Konsequenzen. Allerdings schafft die kommunale Wärmeplanung eine Orientierung, wie der Umbau hin zu einer klimafreundlichen Wärmeversorgung gelingen kann. So wird hier ausgeführt, wo es wahrscheinlich ist, dass ein Wärmeversorgungsnetz aufgebaut wird.

Zur vorgelegten kommunalen Wärmeplanung können gemäß § 13 Wärmeplanungsgesetz die Öffentlichkeit, die in ihren Aufgabenbereichen berührten Behörden, Träger öffentlicher Belange sowie weitere Beteiligte bis zum 7. April 2025 Stellung nehmen. Dies ist möglich per E-Mail an kommunale-waermeplanung@badoeynhausen.de, per Brief an die Koordinierungsstelle Klimaschutz der Stadt Bad Oeynhausen (Schwarzer Weg 6, 32549 Bad Oeynhausen) oder per Niederschrift.

Die Unterlagen sind unter dem angegebenen Link sowie in Papierform bei der Stadtverwaltung Bad Oeynhausen, Rathaus II, Schwarzer Weg 6, Zimmer 45, einsehbar. Dies ist möglich während der Dienststunden, montags bis freitags in der Zeit von 9.00 Uhr bis 12.30 Uhr, dienstags von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr sowie donnerstags von 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr. Eine Terminvereinbarung unter 05731/ 14-2129 wird erbeten.